WiYou.de - Ausgabe 03/14 - page 46

Impressum
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Foto: Tyler Olson/fotolia
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VERLEGER
FVT Fachverlag Thüringen UG
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Geschäftsführer: Jürgen Meier
Verlagsorganisation und Finanzen:
Juliane Kummer
Josef­Ries­Str. 78, D­99086 Erfurt
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Externe Mitteilung (em)
WEITERE AUTOREN DIESER AUSGABE
Janin Kremer (kr), Götz Lieberknecht (gl)
REDAKTIONSSCHLUSS DIESER AUSGABE
20.06.2014
VERTRIEB
Vertriebsleitung:
Götz Lieberknecht
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E­Mail: a.luebke@fachverlag­thueringen.de
Titelbild: Sergey Nivens/fotolia
Layout: Susanne Stader, Kommunikations­
und Mediendesign, Leipzig
Druck:
PRINTEC OFFSET medienhaus
Inh. M. Faste e.K.
Ochshäuser Straße 45, D­34123 Kassel
Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung des
Verlages. Der Verlag übernimmt keine Haftung für
unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und
Illustrationen.
Die nächste Ausgabe erscheint in der 37. KW 2014
Anzeigenschluss: 22.08.2014
THÜRINGENS KARRIEREMAGAZIN
FÜR JUNGE KÖPFE
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Wer wegen Schwangerschaft, Elternzeit oder Einbindung in die Pflege von Angehörigen noch keine
Ausbildung begonnen oder die Ausbildung unterbrochen hat, erfüllt schon die erste Voraussetzung. Zudem
ist wichtig, dass eine Erstausbildung oder Fortführung der begonnenen Ausbildung angestrebt wird und
mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu rechnen ist. Eine Schwangerschaft in der Ausbildung
muss deshalb also nicht unweigerlich zum Abbruch dieser führen.
Welche Schritte musst du gehen:
Schaue nach einem (Teilzeit) Ausbildungsplatz, beispielsweise in der JOBBÖRSE der Arbeitsagentur, bei
der IHK, der HWK und anderen Stellenbörsen und bewirb dich darauf.
Vereinbare mit dem Betrieb die dir mögliche Arbeitszeit. Bei einer wöchentlichen Ausbildungszeit zwi­
schen 25 und 30 Stunden muss die Ausbildungsdauer nicht verlängert werden.
Liegt die Stundenzahl darunter (aber mindestens 20 Stunden), wird die Ausbildungsdauer in der Regel
verlängert. Zu den weiteren Festlegungen gehört auch, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet wer­
den (z.B. Vormittag, Nachmittag, Abend, Arbeitszeitkonto etc.).
Die Berufsschule muss allerdings regulär in Vollzeit besucht werden. Bei der Anmeldung empfiehlt es
sich auf jeden Fall, auf die Teilzeitausbildung hinzuweisen. Kleinere organisatorische Probleme finden
dort sicher offene Ohren.
Der Betrieb beantragt formlos die Ausbildung in Teilzeit bei der zuständigen Kammer.
Dein Ausbildungsvertrag wird dort um einen Zusatz zur Teilzeit­Vereinbarung ergänzt.
Die Ausbildungsvergütung wird prozentual zur Wochenarbeitszeit berechnet und ein ggf. abweichender
Urlaubsanspruch ermittelt.
Auch die Mitarbeiter/­innen im Betrieb sollten über deine Ausbildung in Teilzeit informiert werden.
Interessiert? Die Berufsberater/­innen der Arbeitsagentur und die Ausbildungsberater/­innen der Kam­
mern unterstützen und informieren dich gern über die organisatorischen und rechtlichen Rahmen­
bedingungen.
Lebensumstände wie die eigene Elternschaft oder die Pflege von Angehörigen führen manchmal dazu,
dass du als junger Mensch vor einem scheinbar unlösbaren Problem stehst. Wie soll in dieser Situation
eine für das weitere berufliche Leben so wichtige Ausbildung geschafft werden? Die Antwort:
Ausbildung in Teilzeit!
Ausbildung in Teilzeit
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